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BVerwG, 09.03.1999 - 1 D 15.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ruhegehaltskürzung wegen eines Dienstvergehens - Dienstantritt und Dienstausübung unter Alkoholeinfluss - Verursachung einer dauernden Dienstunfähigkeit durch Alkoholmissbrauch - Schuldform als sog. doppelrelevanter Umstand - Alkoholbedingte Aufhebung der ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.12.1997 - XVI VL 17/97
- BVerwG, 09.03.1999 - 1 D 15.98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1999 - 1 D 15.98
Die Bestimmung der richtigen Schuldform ist nicht nur für die Disziplinarbemessung, sondern zugleich - als sog. doppelrelevanter Umstand - für die Schuldfrage, d.h. für den subjektiven Tatbestand des Dienstvergehens von Bedeutung (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 12d A 533/00
Aberkennung des Ruhegehalt eines Ruhestandsbeamten aufgrund der Herbeiführung …
vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1999 - 1 D 15.98 - und vom 18. Oktober 1994 - 1 D 64.92 - . - BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung …
Er wendet sich damit gegen die vom Bundesdisziplinargericht festgestellte Schuldform, die als so genannter doppelrelevanter Umstand nicht nur für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, sondern für die Schuldfrage, das heißt für den subjektiven Tatbestand des Dienstvergehens von Bedeutung ist (Urteil vom 9. März 1999 - BVerwG 1 D 15.98 - m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 15d A 533/00
Rückfall in den Alkoholkonsum nach Durchführung einer Entwöhnungsbehandlung als …
vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1999 - 1 D 15.98 - und vom 18. Oktober 1994 1 D 64.92 -.